Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

AGB SWT Services GmbH & Co. KG Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der SWT Services GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ihre abweichenden Bedingungen haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.

 

2. Angebot, Auftragsbestätigung, Hinweispflicht

2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2
Soweit wir Ihren Auftrag nicht durch Lieferung angenommen haben, behalten wir uns vor, uns erteilte Aufträge schriftlich, per Fax/Computerfax oder per Mail zu bestätigen. Für den Fall, dass wir einen Auftrag bestätigt haben, ist allein unsere Auftragsbestätigung für den Vertragsinhalt maßgebend. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden oder mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, per Fax/Computerfax oder per Mail versandten Bestätigung.

2.3
Sie verpflichten sich uns bereits frühestmöglich im Angebotsstadium auf eine aus dem Rahmen fallende Beanspruchung, auf Einsatzzwecke besonderer Art, sowie auf erhöhte Risiken hinzuweisen, die beim Einsatz unserer Lieferungen oder Leistungen durch Sie entstehen können.

2.4
Bis zum Gefahrübergang sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle der Materialdeklaration entsprechend einzuhaltenden allgemein gültigen Vorschriften, technisch-physikalischen Spezifikationen und behördlichen Vorgaben oder Anordnungen, eingehalten werden.

 

3. Preisbasis

Unsere Preise verstehen sich ab Werk Ilsfeld ausschließlich Verpackung, Fahrt- und Transportkosten, Versicherung und Zoll. Soweit nicht anders bestätigt, werden unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Falls zwischen Vertragsabschluss und Anlieferung mehr als 4 Monate liegen, können wir die bei Auslieferung gültigen Nettolistenpreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde legen. In unseren Preislisten aufgeführte Preise gelten als ortsüblich und angemessen.

 

4. Lieferumfang Teillieferungen, Ersetzungsbefugnis

4.1
Für den Umfang unserer Leistungen ist entweder unser unverändertes Angebot oder unsere
Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.

4.2
Sollte ein Produkt nicht mehr vorrätig sein, ersetzen wir es durch ein gleichartiges und gleichwertiges Produkt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies bei der Bestellung zu vermerken.

4.3
Die Einhaltung vereinbarter Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen setzt voraus, dass die der Vereinbarung zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben und ohne vom Kunden zu vertretenden Behinderungen erbracht werden können. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Einen dadurch entstehenden Mehraufwand haben Sie zusätzlich zu vergüten.

 

5. Zahlungsziel, Skonto

5.1
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Lieferung oder Fertigstellung ohne Abzug sofort zahlbar.

5.2
Verzögert sich die Auslieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, erfolgt die
Rechnungsstellung mit Anzeige unserer Lieferbereitschaft, frühestens jedoch zum ursprünglichen vereinbarten Liefertermin.

5.3
Skonti entfallen, wenn bei Eingang des skontierten Rechnungsbetrages noch fällige Rechnungen offen sind. Wenn Sie mit der Zahlung einer unserer Rechnungen in Rückstand kommen, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

 

6. Aufrechnungsrechte, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot, Scheckzahlung, Zahlungseinzug

6.1
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Sie können diese Rechte aber auch dann nur geltend machen, soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.2
Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

6.3
Soweit Schecks angenommen werden, erfolgt dies nur erfüllungshalber.

6.4
Für SEPA-Lastschriftmandat/SEPA-Firmen-Lastschriftmandat gilt: Zur Erleichterung des
Zahlungsverkehrs und zur Beschleunigung der Auftragsabwicklung kann die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden.

 

7. Versandrisiko

Auch wenn wir die Transport- oder Versandkosten für eine Lieferung übernehmen, tragen Sie das Versandrisiko ab dem Zeitpunkt an dem die Lieferung unser Werk oder unser Auslieferungslager verlässt. Sie können auf Ihre Kosten eine Transport- oder sonstige Versicherungen abschließen.

 

8. Tilgungsbestimmung

Soweit Sie keine Tilgungsbestimmung treffen, sind wir berechtigt diese vorzunehmen, § 366 BGB wird abbedungen.

 

9. Gefahrübergang

Soweit die Gefahr nicht bereits zuvor auf Sie übergegangen ist, geht die Gefahr spätestens wie folgt auf Sie über:

9.1 Gefahrübergänge bei Abholung, Verladung, Übergabe
Die Gefahr geht wie folgt auf Sie über: Entweder mit Abholung, Verladung oder mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, unabhängig davon, ob wir versenden, Sie abholen, ob wir oder Sie Dritte beauftragen und unabhängig davon, ob frachtfrei, unfrei oder gegen Kostenpauschale versandt wird und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

9.2 Gefahrübergänge bei Annahmeverzug
Bei von Ihnen zu vertretenden Verzögerungen der vorgenannten Tatbestände oder soweit Sie aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommen, geht die Gefahr mit der Anzeige der
Lieferbereitschaft auf Sie über.

 

10. Sicherheiten

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, gewähren Sie uns die folgenden Sicherheiten:

10.1 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für bestrittene und/oder bedingte Forderungen. Sie sind berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsrückstand sind. Bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, wenn wir Ihnen eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt haben und nach erfolglosem Verstreichen dieser vom Vertrag zurückgetreten sind. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

10.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an.

Soweit wir unsere Forderungen in ein Kontokorrentverhältnis mit Ihnen aufnehmen, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die entsprechende Saldoforderung. Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu geben und sämtliche erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware, sind Ihnen nicht gestattet. Tritt in Ihrem Vermögen eine Verschlechterung ein oder werden Sie zahlungsunfähig, erlischt die Berechtigung zur Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware. Eine Weiterveräußerung ist in diesem Fall nur zulässig, wenn Sie uns vorab eine angemessene Sicherheit stellen.

10.3 Ermächtigung Forderungseinzug, Widerruf Einzugsermächtigung, keine anderweitige Abtretung, Benachrichtigung bei Drittzugriffen

10.3.1
Wir ermächtigen Sie widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Rückstand sind, oder uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen oder negative Auskünfte über Sie bekannt werden.

10.3.2
Sie sind zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Sie sind berechtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10.4 Nachweis Abnehmer
Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, uns Ihre gemäß Punkt 10.2 erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen.

10.5 Keine Einziehungsermächtigung bei Insolvenz
Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt wird.

10.6 Sicherheitenfreigabe
Sie haben das Recht, die teilweise oder vollständige Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn deren realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

10.7 Abholermächtigung

10.7.1
Zur Sicherung unserer Eigentumsrechte, insbesondere bei Zahlungsrückstand, oder wenn Sie zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet sind, räumen Sie uns oder von uns beauftragten Dritten das Recht ein, jederzeit die Räume, Grundstücke, Baustellen oder sonstige Örtlichkeiten zur Vornahme aller Vorbereitungshandlungen für den Abtransport oder zur Abholung der an Sie verkauften Waren zu betreten und in unserem Eigentum stehende Waren mitzunehmen. Dasselbe gilt, wenn unsere Waren bei Kunden von Ihnen abzuholen sind.

10.7.2
Zur Vermeidung von unnötigen Kosten sind Sie hiermit einverstanden und willigen in dieses Vorgehen ausdrücklich ein.

10.7.3
Sie sind verpflichtet, uns alle zusätzlichen Aufwendungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung unserer Herausgabeansprüche oder der Abholung unseres Materials entstehen, zu erstatten.

 

11. Gewährleistung

Ihre Mängelrechte setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, unbeschadet Punkt 11.4.2, wie folgt:

11.1 Rügepflicht bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln
Sie haben die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung bzw. Abholung zu
untersuchen. Offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Voraussetzung für Mängelansprüche ist die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen von Ihnen vorgelegten Informationen, sowie die sachgemäße und zweckgerichtete Nutzung der Lieferungen und Leistungen durch Sie. Wir haften nicht für Mängel, die sich aus den von Ihnen eingereichten Leistungsdaten oder sonstigen falschen oder unvollständigen Angaben ergeben. Werden unsere Einsatzvorschriften/Verarbeitungshinweise nicht befolgt, wird unsere Lieferung durch Sie oder Dritte fehlerhaft montiert oder in Betrieb gesetzt, werden Änderungen ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit uns vorgenommen, werden Teile ausgewechselt oder Materialien neu eingesetzt, die nicht den Originalen entsprechen oder im Lieferzustand nicht eingebaut waren, stehen Ihnen bei dadurch verursachten Mängeln keinerlei Rechte, insbesondere keine Gewährleistungsansprüche, zu.

11.2 Rügepflicht bei nicht offensichtlichen Mängeln
Nicht offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt worden sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

11.3 Beweislast bei Mängelrügen, Aufwendungsersatz
Sie tragen die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, erstatten Sie unsere entstandenen Aufwendungen.

11.4 Nacherfüllung, nicht rechtzeitige Nacherfüllung
Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

11.4.1
Bei berechtigten Rügen haben Sie nach unserer Wahl Anspruch auf Mangelbeseitigung oder auf Lieferung neuer mangelfreier Ersatzware. Bei unwesentlichen Mängeln scheiden Rücktritt und Verweigerung von Abnahme oder Entgegennahme aus.

Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

11.4.2
Sie haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir Ihren Anspruch auf Mangelbeseitigung oder auf Lieferung neuer mangelfreier Ersatzware nicht binnen angemessener Frist erfüllen können. Darüber hinaus stehen Ihnen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von Verzugsschäden zu.

11.4.3
Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, beziehen sich Ihre Rechte nur auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, eine Teillieferung hat für Sie kein Interesse.

11.5 Rechtsfolgen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
Ihnen stehen nur dann weitere Ansprüche zu, wenn Sie uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachweisen können. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

11.6 Verjährung
Sachmängelansprüche, die nicht auf einem Verbrauchsgüterkauf beruhen, verjähren, soweit uns nicht Arglist vorwerfbar ist, spätestens nach einem Jahr ab Gefahrübergang, das kann der Zeitpunkt der Abholung, der Auslieferung, der Abnahme, der Übergabe, der Mitteilung der Versandbereitschaft, der Versendung der Fertigstellungsanzeige, der tatsächlichen Inbetriebnahme oder des tatsächlichen Nutzungsbeginns sein.

11.7 Haftungs- und Verjährungseinschränkung
Bei Ansprüchen aus Produkthaftung, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gelten die vorgenannten Haftungs- und Verjährungseinschränkungen nicht. Gesetzliche Haftungseinschränkungen bleiben hiervon unberührt.

11.8 Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB
Rückgriffsansprüche von Ihnen als Besteller gegen uns als Lieferanten gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Wenn Sie als letztverteilender Händler gegenüber dem Verbraucher auftreten, läuft die Verjährungsfrist spätestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem Sie die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt haben. Wenn Sie nicht als letztverteilender Händler gegenüber dem Verbraucher auftreten, gilt für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

11.9 Angaben in Verkaufsunterlagen, Internetauftritt

11.9.1
Produktangaben in unseren Verkaufsunterlagen und in unserem Internetauftritt enthalten weder Beschaffenheitsangaben noch Eigenschaftszusicherungen. Maßgeblich ist alleine unsere Auftragsbestätigung.

Soweit wir uns auf Zulassungen oder Zertifizierungen beziehen, bedeutet dies, dass unsere Produkte die Voraussetzungen für die genannte Zulassung oder Zertifizierung in gefordertem Umfang und unter den von der Zulassung oder Zertifizierung vorausgesetzten Anforderungen erfüllen.

11.9.2
Dies bedeutet nicht, dass unsere Produkte allein aufgrund einer Zulassung oder Zertifizierung auch den von Ihnen konkret beabsichtigten Einsatzzweck erfüllen.

11.9.3
Angaben zu einer Zertifizierung oder Zulassung entbinden Sie nicht von Ihrer Pflicht als Verwender sich selbst über alle technischen und gesetzlichen Anforderungen an Konstruktion, Statik, Verwendungs- oder Einsatzzwecken kundig zu machen.

11.9.4
Unsere Produkte sind von Ihnen immer unter Beachtung der konkreten statischen Erfordernisse, örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen spezifischen behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen zu verwenden.

11.9.5 Mangelhafte Aufbau- oder Verwendungsanleitung
Eine mangelhafte Aufbau- oder Verwendungsanleitung ist nur eine geringfügige, unwesentliche Pflichtverletzung. Sie haben hier nur Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Aufbau- oder Verwendungsanleitung, wenn ansonsten eine ordnungsgemäße Nutzung unserer Produkte nicht möglich ist.

 

12. Rücklieferungen

Rücklieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits möglich.

 

13. Verbindliche Lieferfristen, Liefertermine

Unsere Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ihren Fixfristen oder -terminen wird widersprochen.

13.1 Angabe Lieferfristen, Liefertermine, Lieferumfang
Für Lieferfristen, Liefertermine und Lieferumfang ist allein unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Von uns genannte Lieferfristen oder Liefertermine sind ansonsten unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versand- oder Abholtag der Ware ab unserem Sitz in Ilsfeld an.

13.2 Einhaltung Lieferfristen, Liefertermine
Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist oder ein schriftlich bestätigter Liefertermin gelten als eingehalten, wenn
– wir Ihnen zum Liefertermin oder bis zum Ablauf der Lieferfrist die Bereit- oder Fertigstellung oder Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben,
– die Ware unseren Sitz in Ilsfeld verlassen hat bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person so übergeben wurde, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Anlieferung gerechnet werden kann.

13.3 Voraussetzung für Frist- und Termineinhaltung
Die Einhaltung von jeglicher Frist oder jeglichem Termin steht unter den kumulativen Bedingungen, dass Sie sämtliche von Ihnen zu stellenden Unterlagen, mitzuteilenden Spezifikationen und Freigaben, sowie etwa erforderliche Genehmigungen rechtzeitig vorlegen und die vereinbarten Zahlungen fristgerecht und vollständig leisten und nicht mit Zahlungen in Rückstand sind. Ist dies nicht der Fall, verlängern sich die Fristen oder Termine entsprechend der Dauer, der von Ihnen zu vertretenden Verzögerung.

13.4 Fristverlängerung bei höherer Gewalt
Können wir Fristen oder Termine aufgrund höherer Gewalt, z. B. Witterungsbedingungen, Streik oder Aussperrung nicht einhalten, verlängern sich die Vertragsfristen oder Termine angemessen. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern sich diese angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten und Subunternehmern auftreten. Dauern die Störungen länger als ununterbrochen acht Wochen an, hat jede Vertragspartei das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder wechselseitigen Ansprüche.

13.5 Lieferverzug
Wir sind dann in Lieferverzug, wenn Sie uns frühestens nach Ablauf von 2 Wochen nach dem unverbindlichen Lieferdatum oder dem unverbindlichen Liefertermin eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese ergebnislos abgelaufen ist. Eine hieraus resultierende Haftung wird beschränkt auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen. Bis zum Eintritt des Lieferverzuges können Sie weder eine Ersatzbeschaffung vornehmen noch vom Vertrag zurücktreten.

 

14. Rücktrittsrecht bei Scheck- oder Wechselprotest, Zahlungseinstellung, negativer Auskunft, pauschaler Schadensersatzanspruch

14.1
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns Scheck- oder Wechselproteste,
Zahlungseinstellungen, negative Auskünfte, über Sie bekannt werden.

14.2
Erklären wir aus diesen Gründen den Rücktritt, steht uns ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes zu. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weitere Rechte können Sie nicht geltend machen.

 

15. Gestaltungsmöglichkeit bei nicht zu vertretenden technischen oder Rohmaterial¬beschaffungs¬schwierigkeiten

Bei nicht vorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden technischen- oder Rohmaterial¬beschaffungs¬schwierig¬keiten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder wechselseitigen Ansprüche.

 

16. Technischer Fortschritt

Dem technischen Fortschritt dienende Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.

16.1 Urheberrecht, Verfügungs- und Verwertungsrechte, Weitergabe von Unterlagen und Daten an Dritte

16.1.1
Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen und Ihnen mitgeteilten Daten, insbesondere an
Angeboten, technischen Zeichnungen, allen Abbildungen, sämtliche Rechte, insbesondere unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verfügungs- und Verwertungsrechte, uneingeschränkt vor.

16.1.2
Alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher, per Fax/Computerfax oder per Mail erfolgter Einwilligung von uns Dritten ganz, teil oder auszugsweise zugänglich gemacht, überlassen, kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger übertragen werden.

16.2 Bedeutung bildhafter oder zeichnerischer Darstellungen, Angaben zu Konstruktion, Verwendungs- oder Einsatzzweck

16.2.1
Bildhafte oder zeichnerische Darstellungen zur möglichen oder tatsächlichen Funktion, zu einem Einsatzzweck oder einem Produktionsablauf sind lediglich beispielhaft und dienen nur zur Veranschaulichung der technischen Funktion. Bildhaften oder zeichnerischen Darstellungen kommt keinerlei rechtsverbindliche Zusicherung bezüglich Art, möglicher oder zulässiger Nutzung, Funktion oder Einsatzzweck zu.

16.2.2
Angaben oder Darstellungen zu einer Funktion, zu einem Einsatzzweck oder einem Produktionsablauf sind lediglich beispielhaft und damit unverbindlich. Derartige Angaben oder Darstellungen entbinden Sie nicht von Ihrer Pflicht als Verwender sich selbst über alle technischen und gesetzlichen Anforderungen, zum Beispiel Verwendungs- oder Einsatzzweck, kundig zu machen.

16.2.3
Unsere Produkte sind von Ihnen immer unter Beachtung der konkreten statischen Erfordernisse, örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen spezifischen behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen zu verwenden.

16.2.4
Sie sind verpflichtet alle, für die konkrete Verwendung einschlägigen technischen, behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen, einzuhalten oder zu beachten.

16.2.5
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass allein Sie als Verwender unserer Produkte für die Einhaltung der einschlägigen Normen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik verantwortlich, wie auch zur Einhaltung sämtlicher behördlicher Vorgaben und gesetzlicher Regelungen, insbesondere aller Regeln zur Arbeits- und Betriebssicherheit unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, verpflichtet sind.

16.2.6
Ergänzend sind auch unsere Angaben in der Produktdokumentation zu beachten.

16.3 Beratung
Eine anwendungstechnische Beratung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche für die Beratung
wesentlichen Umstände, sowie alle Anforderungen tatsächlicher und rechtlicher Art, vollumfänglich mitgeteilt haben. Unter diesen Voraussetzungen erfolgt eine anwendungstechnische Beratung nach bestem Wissen auf der Grundlage unserer Erkenntnisse aus Forschung, Entwicklung und Erfahrung. Eine anwendungstechnische Beratung ist nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich abgegeben haben. Angaben und Auskünfte von uns zu Eignung, Einsatz und Anwendung unserer Produkte bei Ihnen
entbinden Sie nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen, ob sich die von Ihnen geplante Verwendung oder der Einsatz unserer Produkte auch vor Ort umsetzen lässt.

16.3.1 Verbindliche schriftliche Auskünfte
Mündliche Auskünfte unserer Mitarbeiter sind freiwillige Serviceleistungen. Sämtliche mündliche Äußerungen unserer Mitarbeiter sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich.

 

17. Nutzungsrechte, Rechtsmängel, Verletzung von Schutzrechten Dritter

17.1
Für eigens erstellte und entwickelte Lieferungen stellen wir sicher, dass diese im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen nutzbar sind. Jede von dem vertraglichen Nutzungszweck abweichende Nutzung, gleich in welcher Nutzungsart, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

17.2
Soweit wir Ihnen Unterlagen oder Lieferungen zur Verfügung stellen, an denen wir gewerbliche Schutzrechte, Patentrechte oder ein Urheberrecht haben oder an denen Rechte Dritter bestehen, räumen wir Ihnen an diesen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zu den vertraglichen Zwecken ein. Sie verpflichten sich, Herstellerangaben von den Lieferungen nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht zu verändern. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei uns bzw. dem Rechtsinhaber.

17.3
Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen jeder Art sind ausgeschlossen, soweit Sie die
Schutzrechtsverletzung dadurch begehen, dass Sie die Lieferungen nicht zweckgerichtet einsetzen.

17.4
Sofern dennoch ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten Ansprüche gegen Sie erhebt, unterrichten Sie uns unverzüglich hiervon, um mit uns Abwehrmaßnahmen und
Vergleichsverhandlungen abzustimmen. Sind diese Ansprüche des Dritten berechtigt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für Sie entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder unsere Vorlagen so verändern, dass diese keine Schutzrechte Dritter verletzen bzw. die Vorlagen austauschen. Ist uns dies nicht innerhalb angemessener Frist möglich, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche richten sich in diesem Fall ausschließlich nach Ziffer 11.5.

 

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Ilsfeld.

18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Heilbronn für den Fall, dass die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

19. Kein UN-Kaufrecht

Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

20. Datenschutz, Datensicherheit

20.1
Wir erfassen Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen. Ihre persönlichen Daten werden nur innerhalb der SWT Services GmbH & Co. KG unter Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften genutzt. Soweit Sie auf unseren Internetseiten persönliche Daten, wie Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Kommunikationsinformationen wie Telefon- oder Faxnummern oder Mail-Adressen eingeben, erfolgt dies jeweils ausschließlich auf freiwilliger Basis. Soweit möglich, können Sie die auf unseren Internetseiten angebotenen Inhalte und Dienste ohne Angabe personenbezogener Daten nutzen.

20.2
Sie sind damit einverstanden und ermächtigen uns, dass wir die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften innerhalb der SWT Services GmbH & Co. KG verarbeiten, speichern und auswerten. Ihre personenbezogenen Daten werden Dritten weder zugänglich gemacht noch an Dritte verkauft.

20.3 Widerruf der Einwilligung
Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken der SWT Services GmbH & Co. KG jederzeit durch eine kurze schriftliche Mitteilung an:

SWT Services GmbH & Co. KG
Spann- und Wuchttechnologie
Renntalstr. 14
74360 Ilsfeld
Germany

Tel.: +49-7062-914947-0
Fax: +49-7062-914947-9
oder per E-Mail an:

mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Nutzung Ihrer Daten für Marketingzwecke der SWT Services GmbH & Co. KG erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

20.4 Auskunftsrecht
Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die bezüglich Ihrer Person bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.

20.5
Unsere Datenschutzerklärung und weitergehende Datenschutzhinweise können Sie auf unserer Homepage unter https://swt-services.de/datenschutzerklaerung/ aufrufen. Diese gelten ergänzend zu den hier in Ziff. 20 getroffenen Regelungen.

Stand: 01.01.2019